Der Sonnenschutz im Rettungsweg

Die Anforderung gemäß § 33 Musterbauverordnung (MBO) fordert mindestens zwei von einander unabhängige Rettungswege pro Etage, wovon mindestens ein Rettungsweg den Regelungen des Ersten Fluchtweges entsprechen muss.

Piktogramm Fluchtweg

Der Erste Fluchtweg ist ein Verkehrsweg, der es Personen ermöglicht, einen Gefährdungsbereich schnell zu verlassen. Er führt entweder aus einem Gebäude ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Beispiele hierfür sind Flure, Treppen und Ausgänge, über die sich Personen bei einem Brand in Sicherheit bringen. 

Piktogramm Rettungsweg

Im Gegensatz zum Ersten Fluchtweg, der streng reglementiert und klar definiert ist, wird man bei der Auslegung des Zweiten Rettungsweges mit unzählig vielen Lösungsmöglichkeiten konfrontiert. Ob man nun die MBO oder andere Landesbauverordnungen hinzuzieht, einheitliche Regelungen wird man bisher bundesweit nicht finden.

Für Sonnenschutzhersteller, Architekten und Planer stellt dies eine massive Herausforderung in der Gestaltung und Umsetzung dar. Dies wiederum kann zu Konflikten führen. Vor allem wenn die vom Brandschutz geforderten Anforderungen zum Sonnenschutz im Zweiten Rettungsweg nicht be­rücksichtigt werden. Des Weiteren müssen ästhetische Aspekte, Denkmalschutzvorschriften, konstruktive Rahmenbedingungen und nicht zuletzt die Kosten miteinander in Einklang gebracht werden.

Produkte für den zweiten Rettungsweg

RESCUEline
RESCUEline für Jalousien und Raffstoren im 2. Rettungsweg
RESCUE-R
RESCUE-R für Rollladen im 2. Rettungsweg
RESCUE-J